Digitale Unterschrift ab
1.8. rechtsverbindlich
Beweislast bei Fälschung liegt beim Unterschreibenden
(pte) - Die elektronische
Unterschrift ist seit 1.8.2001 der handschriftlichen gleichgestellt.
Das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des
Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr
tritt am 1.8. in Kraft.
Die EU-Richtlinie für digitale Signaturen ist somit auch
im deutschen Recht verankert.
Am 22. Mai ist bereits das
neue Signaturgesetz in Kraft getreten, das die Anforderungen
an eine elektronische Signatur vorschreibt. In Paragraph 126
des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt nun das Formanpassungsgesetz,
inwieweit die digitale Signatur die eigenhändige ersetzen
kann. Die eigenhändige Unterschrift war beim Abschluss von
Verträgen bisher unerlässlich. Zeugnisse, Kündigung
eines Arbeitsvertrages, Erteilung einer Bürgschaftserklärung
und weitere Sonderfälle dürfen laut Gesetz weiterhin
nicht digital unterzeichnet werden.
Der paragraph 292a der Zivilprozessordnung
(ZPO) regelt die Beweislast bei einer Fälschung der Signatur
per Computer. Der "Anscheinsbeweis bei qualifizierter elektronischer
Signatur" fällt nicht zugunsten des Unterschreibenden
aus. "Da die elektronische Signatur schwerer zu fälschen
ist als eine handschriftliche, wird die Beweispflicht bei einer
Fälschung künftig auf Seiten des Besitzers der Chipkarte
sein", sagte Wendelin Bieser, Rechtsexperte der Bundesregierung
in Medienangelegenheiten. Bei der Unterschrift per Hand liegt
die Beweislast, dass die Unterschrift nicht gefälscht ist,
bei der Empfängerseite. Neben Bürgerlichem Gesetzbuch
und Zivilprozessordnung wurden weitere 36 Gesetze und Verordnungen
angepasst.
Signtrust,
eine Tochtergesellschaft der Deutschen Post, ist eines der Unternehmen,
das rechtsgültiges Unterzeichnen elektronischer Dokumente
ermöglicht. "Wir wissen, dass die Unterschrift per
Chipkarte bei vielen noch Unbehagen auslöst. Im Moment werden
zum größten Teil nur Bücher oder CDs ohne Vorbehalte
im Internet bestellt. Aber die heute 14-jährigen werden
bei ihrer Volljährigkeit nicht mehr persönlich Behördengänge
erledigen wollen", hofft Marcus Belke von der Geschäftsführung
Signtrust.
Die EU-Kommission hat unterdessen ein Zertifizierungssystem
internationaler Großbanken für den elektronischen
Geschäftsverkehr gebilligt. Das erklärte die Kommission
am Mittwoch in Brüssel. Mit dem System "Identrus"
soll die Echtheit digitaler Unterschriften geprüft werden.
Unter den 21 Anteilseignern sind die Deutsche Bank, die HypoVereinsbank,
Citibank, ABN-AMRO, Bank of America, Barclays Bank und die Chase
Manhattan Bank. Firmenabsprachen müssen in Brüssel
zur Genehmigung vorgelegt werden.
Ein drittes System wird aktuell
von den Industrie- und Handelskammern aufgebaut. Die Chamber
Card soll Europaweit gültig sein.
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