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Digitale Unterschrift ab 1.8. rechtsverbindlich
Beweislast bei Fälschung liegt beim Unterschreibenden

(pte) - Die elektronische Unterschrift ist seit 1.8.2001 der handschriftlichen gleichgestellt. Das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr tritt am 1.8. in Kraft. Die EU-Richtlinie für digitale Signaturen ist somit auch im deutschen Recht verankert.

Am 22. Mai ist bereits das neue Signaturgesetz in Kraft getreten, das die Anforderungen an eine elektronische Signatur vorschreibt. In Paragraph 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt nun das Formanpassungsgesetz, inwieweit die digitale Signatur die eigenhändige ersetzen kann. Die eigenhändige Unterschrift war beim Abschluss von Verträgen bisher unerlässlich. Zeugnisse, Kündigung eines Arbeitsvertrages, Erteilung einer Bürgschaftserklärung und weitere Sonderfälle dürfen laut Gesetz weiterhin nicht digital unterzeichnet werden.

Der paragraph 292a der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Beweislast bei einer Fälschung der Signatur per Computer. Der "Anscheinsbeweis bei qualifizierter elektronischer Signatur" fällt nicht zugunsten des Unterschreibenden aus. "Da die elektronische Signatur schwerer zu fälschen ist als eine handschriftliche, wird die Beweispflicht bei einer Fälschung künftig auf Seiten des Besitzers der Chipkarte sein", sagte Wendelin Bieser, Rechtsexperte der Bundesregierung in Medienangelegenheiten. Bei der Unterschrift per Hand liegt die Beweislast, dass die Unterschrift nicht gefälscht ist, bei der Empfängerseite. Neben Bürgerlichem Gesetzbuch und Zivilprozessordnung wurden weitere 36 Gesetze und Verordnungen angepasst.

Signtrust, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Post, ist eines der Unternehmen, das rechtsgültiges Unterzeichnen elektronischer Dokumente ermöglicht. "Wir wissen, dass die Unterschrift per Chipkarte bei vielen noch Unbehagen auslöst. Im Moment werden zum größten Teil nur Bücher oder CDs ohne Vorbehalte im Internet bestellt. Aber die heute 14-jährigen werden bei ihrer Volljährigkeit nicht mehr persönlich Behördengänge erledigen wollen", hofft Marcus Belke von der Geschäftsführung Signtrust.

Die EU-Kommission hat unterdessen ein Zertifizierungssystem internationaler Großbanken für den elektronischen Geschäftsverkehr gebilligt. Das erklärte die Kommission am Mittwoch in Brüssel. Mit dem System "Identrus" soll die Echtheit digitaler Unterschriften geprüft werden. Unter den 21 Anteilseignern sind die Deutsche Bank, die HypoVereinsbank, Citibank, ABN-AMRO, Bank of America, Barclays Bank und die Chase Manhattan Bank. Firmenabsprachen müssen in Brüssel zur Genehmigung vorgelegt werden.

Ein drittes System wird aktuell von den Industrie- und Handelskammern aufgebaut. Die Chamber Card soll Europaweit gültig sein.