Fernabsatzgesetz
- FAQ
von Rechtsanwalt Niko Härting
1. Für wen gilt das
Fernabsatzgesetz?
Vom Fernabsatzgesetz sind Unternehmer
betroffen, die Waren oder Dienstleis-tungen im Wege des Fernabsatzes
an Verbraucher vertreiben. Hierzu zählt der klassische Versandhandel
ebenso wie der Vertrieb von Waren über das Internet und
das Teleshopping.
2. Was sind die wesentlichen
Regelungen
des Fernabsatzgesetzes?
Das Fernabsatzgesetz verpflichtet
den Unternehmer, die Verbraucher bereits bei der Produktwerbung
umfangreich aufzuklären. Darüber hinaus gewährt
das Fernabsatzgesetz dem Verbraucher nach Vertragsschluß
ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Über dieses Widerrufsrecht
und andere wesentliche Vertragsbestimmungen ist der Verbraucher
zu belehren.
3. Gilt das Fernabsatzgesetz
für alle
Distanzgeschäfte mit Verbrauchern?
Nein. Das Fernabsatzgesetz gilt nur,
wenn der Unternehmer ein für den Fern-absatz organisiertes
Vertriebs- oder Dienstleistungssystem unterhält. Ferner
sind in § 1 Abs. 3 FernAG zahlreiche Ausnahmen von dem Anwendungsbereich
des FernAG geregelt.
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