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Fernabsatzgesetz - FAQ
von Rechtsanwalt Niko Härting

1. Für wen gilt das Fernabsatzgesetz?

Vom Fernabsatzgesetz sind Unternehmer betroffen, die Waren oder Dienstleis-tungen im Wege des Fernabsatzes an Verbraucher vertreiben. Hierzu zählt der klassische Versandhandel ebenso wie der Vertrieb von Waren über das Internet und das Teleshopping.

2. Was sind die wesentlichen Regelungen
des Fernabsatzgesetzes?

Das Fernabsatzgesetz verpflichtet den Unternehmer, die Verbraucher bereits bei der Produktwerbung umfangreich aufzuklären. Darüber hinaus gewährt das Fernabsatzgesetz dem Verbraucher nach Vertragsschluß ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Über dieses Widerrufsrecht und andere wesentliche Vertragsbestimmungen ist der Verbraucher zu belehren.

3. Gilt das Fernabsatzgesetz für alle
Distanzgeschäfte mit Verbrauchern?

Nein. Das Fernabsatzgesetz gilt nur, wenn der Unternehmer ein für den Fern-absatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem unterhält. Ferner sind in § 1 Abs. 3 FernAG zahlreiche Ausnahmen von dem Anwendungsbereich des FernAG geregelt.

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