Herkunftslandprinzip schafft
Rechtssicherheit
Wirtschaft begrüßt E-Commerce-Gesetz
(pte, 13.11.2001) - In
einer gemeinsamen Erklärung begrüßen deutsche
Wirtschaftsverbände das neue E-Commerce-Gesetz. Der Bundestag
habe mit der Verabschiedung des Gesetzes über rechtliche
Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs klargestellt,
dass in Deutschland niedergelassene Online-Anbieter ihre Produkte
und Dienstleistungen nach deutschem Recht verkaufen, erklärten
die Verbände am Dienstag in Berlin.
Mit dem Gesetz hatte das
Parlament am Freitag die Vorgaben der EU-Richtlinie zum so genannten
Herkunftslandsprinzip umgesetzt. Die E-Commerce-Richtlinie der
EU sieht vor, dass jeder Online-Anbieter grundsätzlich dem
Recht seines Heimatstaates unterliegt (Herkunftslandprinzip),
auch wenn er in ganz Europa Produkte oder Dienstleistungen über
das Internet anbietet.
Das Herkunftslandprinzip
schaffe für europäische Online-Anbieter Rechtssicherheit,
erklärten die Wirtschaftsverbände. Diese Rechtssicherheit
sei dringend erforderlich, damit sich Online-Dienste in ganz
Europa weiterentwickeln könnten.
Unterzeichnet haben die
Erklärung
der Bundesverband
der Deutschen Industrie
,
der Deutsche
Industrie- und Handelskammertag,
der Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger
,
der Verband
Deutscher Zeitschriftenverleger,
der Zentralverband
der Deutschen Werbewirtschaft und
der Deutsche
Multimedia Verband.
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