Mittelstandsportal - e-Commerce

Herkunftslandprinzip schafft Rechtssicherheit
Wirtschaft begrüßt E-Commerce-Gesetz

(pte, 13.11.2001) - In einer gemeinsamen Erklärung begrüßen deutsche Wirtschaftsverbände das neue E-Commerce-Gesetz. Der Bundestag habe mit der Verabschiedung des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs klargestellt, dass in Deutschland niedergelassene Online-Anbieter ihre Produkte und Dienstleistungen nach deutschem Recht verkaufen, erklärten die Verbände am Dienstag in Berlin.

Mit dem Gesetz hatte das Parlament am Freitag die Vorgaben der EU-Richtlinie zum so genannten Herkunftslandsprinzip umgesetzt. Die E-Commerce-Richtlinie der EU sieht vor, dass jeder Online-Anbieter grundsätzlich dem Recht seines Heimatstaates unterliegt (Herkunftslandprinzip), auch wenn er in ganz Europa Produkte oder Dienstleistungen über das Internet anbietet.

Das Herkunftslandprinzip schaffe für europäische Online-Anbieter Rechtssicherheit, erklärten die Wirtschaftsverbände. Diese Rechtssicherheit sei dringend erforderlich, damit sich Online-Dienste in ganz Europa weiterentwickeln könnten.

Unterzeichnet haben die Erklärung

der Bundesverband der Deutschen Industrie ,
der
Deutsche Industrie- und Handelskammertag,
der
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger ,
der
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger,
der
Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft und
der
Deutsche Multimedia Verband.