Mittelstandsportal - e-Commerce

E-Mail-Werbung an Verbraucher ist oft rechtswidrig

ots - 26.07.2001 - Das Versenden von Werbung über E-Mail ohne vorherige Zustimmung des Empfängers ist in mehreren Gerichtsurteilen als rechtswidrig eingestuft worden. Darauf weist der Verband der deutschen Internet-Wirtschaft, eco Electronic Commerce Forum e.V., die werbetreibende Wirtschaft hin. Die unverlangte Zusendung verstößt gegen §1 UWG und §823 BGB. Verbraucher können Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Als Abhilfe rät der eco-Verband der Werbewirtschaft zum "Permission Marketing": Hierbei gibt der Kunde sein Einverständnis, dass er Werbe-Mails erhält, die auf seine ganz speziellen Wünsche zugeschnitten sind. Dies lässt sich beispielsweise mit E-Mail-Newslettern erreichen, die für eine bestimmte Zielgruppe tatsächlich wertvolle Informationen beinhalten und zusätzlich noch personalisiert werden, erklärt Dr. Torsten Schwarz, Leiter des Arbeitskreises Online-Marketing im eco-Verband.

"Der Verbraucher ist die Bevormundung und Entmündigung durch die Werbung leid. Immer mehr Menschen wollen selbst bestimmen, wieviel Werbung und welche Werbung von welchen Unternehmen sie erhalten. Gute und rechtlich zulässige Online-Werbung gibt daher dem Kunden das Steuer in die Hand", sagt Dr. Torsten Schwarz. Er gibt ein Beispiel: "Junge Eltern sind fast immer an Expertentipps rund ums Baby interessiert und daher einem Newsletter gegenüber aufgeschlossen. Wenn die Inhalte fachlich kompetent sind und durch Personalisierung kontinuierlich dem Alter des Kindes angepasst werden, hat das werbetreibende Unternehmen über Jahre hinweg dankbare Abnehmer gefunden. Das lässt sich auf viele Branchen, Lebensbereiche und Zielgruppen übertragen."

Der eco-Verband fordert die Werbewirtschaft eindringlich auf, ihre Online-Aktivitäten auf das Permission-Konzept umzustellen und das Internet nicht länger mit unerwünschten E-Massenmails zu überschwemmen.

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