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E-Mail-Werbung an Verbraucher
ist oft rechtswidrig
ots - 26.07.2001 - Das
Versenden von Werbung über E-Mail ohne vorherige Zustimmung
des Empfängers ist in mehreren Gerichtsurteilen als rechtswidrig
eingestuft worden. Darauf weist der Verband der deutschen Internet-Wirtschaft,
eco
Electronic Commerce Forum e.V., die werbetreibende Wirtschaft hin. Die unverlangte
Zusendung verstößt gegen §1 UWG und §823
BGB. Verbraucher können Unterlassung und Schadensersatz
verlangen. Als Abhilfe rät der eco-Verband der Werbewirtschaft
zum "Permission Marketing": Hierbei gibt der Kunde
sein Einverständnis, dass er Werbe-Mails erhält, die
auf seine ganz speziellen Wünsche zugeschnitten sind. Dies
lässt sich beispielsweise mit E-Mail-Newslettern erreichen,
die für eine bestimmte Zielgruppe tatsächlich wertvolle
Informationen beinhalten und zusätzlich noch personalisiert
werden, erklärt Dr. Torsten Schwarz, Leiter des Arbeitskreises
Online-Marketing im eco-Verband.
"Der Verbraucher ist die Bevormundung und Entmündigung
durch die Werbung leid. Immer mehr Menschen wollen selbst bestimmen,
wieviel Werbung und welche Werbung von welchen Unternehmen sie
erhalten. Gute und rechtlich zulässige Online-Werbung gibt
daher dem Kunden das Steuer in die Hand", sagt Dr. Torsten
Schwarz. Er gibt ein Beispiel: "Junge Eltern sind fast immer
an Expertentipps rund ums Baby interessiert und daher einem Newsletter
gegenüber aufgeschlossen. Wenn die Inhalte fachlich kompetent
sind und durch Personalisierung kontinuierlich dem Alter des
Kindes angepasst werden, hat das werbetreibende Unternehmen über
Jahre hinweg dankbare Abnehmer gefunden. Das lässt sich
auf viele Branchen, Lebensbereiche und Zielgruppen übertragen."
Der eco-Verband fordert die Werbewirtschaft eindringlich auf,
ihre Online-Aktivitäten auf das Permission-Konzept umzustellen
und das Internet nicht länger mit unerwünschten E-Massenmails
zu überschwemmen.
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