Datennetzkriminalität
fordert Strafverfolger
und Sicherheitsbehörden heraus
(hib/WOL - 13.7.2001) - Die internationale
Dimension der Datennetzkriminalität stellt nach Ansicht
der Bundesregierung eine völlig neue Herausforderung für
die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden dar. Da grenzüberschreitende
Kriminalität durch nationale Maßnahmen nur bedingt
erfolgreich bekämpft werden könne, bilde die Vorbereitung
eines Übereinkommens zur Datennetzkriminalität (Draft
Convention on Cyber-Crime) auf der Ebene des Europarates einen
besonderen Schwerpunkt.
Außerdem sei wegen des vielfältigen Handlungsbedarfs
die Partnerschaft von Staat und Wirtschaft "gerade auf diesem
Gebiet stark gefordert".
Als Rechtsbegriff stelle eine Computerattacke keine Kategorie
dar. Es ist jedoch "unzweifelhaft", dass "Computerbetrug",
"Datenveränderung", "Computersabotage"
oder "Ausspähen von Daten" unter verschiedenen
Tatbeständen des Gesetzes strafrechtlich erfasst und geahnt
werden.
Für 1990 bis 1999 zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik
(PKS) bei Computerbetrug Aufklärungsraten zwischen 51,2
und 63,7 Prozent, bei Computersabotage und Datenveränderung
dagegen zwischen 30,9 und 57,6 Prozent aus. Bei der Aufklärung
des "Ausspähens von Daten" gebe es Werte zwischen
46,6 Prozent und 95 Prozent, während etwa die Aufklärung
bei "Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen" zwischen
85,8 und 97,2 Prozent erreiche.
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