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Datennetzkriminalität fordert Strafverfolger
und Sicherheitsbehörden heraus

(hib/WOL - 13.7.2001) - Die internationale Dimension der Datennetzkriminalität stellt nach Ansicht der Bundesregierung eine völlig neue Herausforderung für die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden dar. Da grenzüberschreitende Kriminalität durch nationale Maßnahmen nur bedingt erfolgreich bekämpft werden könne, bilde die Vorbereitung eines Übereinkommens zur Datennetzkriminalität (Draft Convention on Cyber-Crime) auf der Ebene des Europarates einen besonderen Schwerpunkt.
Außerdem sei wegen des vielfältigen Handlungsbedarfs die Partnerschaft von Staat und Wirtschaft "gerade auf diesem Gebiet stark gefordert".
Als Rechtsbegriff stelle eine Computerattacke keine Kategorie dar. Es ist jedoch "unzweifelhaft", dass "Computerbetrug", "Datenveränderung", "Computersabotage" oder "Ausspähen von Daten" unter verschiedenen Tatbeständen des Gesetzes strafrechtlich erfasst und geahnt werden.
Für 1990 bis 1999 zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bei Computerbetrug Aufklärungsraten zwischen 51,2 und 63,7 Prozent, bei Computersabotage und Datenveränderung dagegen zwischen 30,9 und 57,6 Prozent aus. Bei der Aufklärung des "Ausspähens von Daten" gebe es Werte zwischen 46,6 Prozent und 95 Prozent, während etwa die Aufklärung bei "Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen" zwischen 85,8 und 97,2 Prozent erreiche.

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