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Ähnlich erfolgreich sei die
Aufklärung bei "Software- piraterie im Privatbereich"
mit Werten zwischen 87,4 und 99,3 Prozent oder bei der Aufklärung
"gewerbsmäßiger Softwarepiraterie" mit Werten
von 92,1 bis 99,2 Prozent. Eine weiterführende Schadensstatistik
leiste die PKS nicht, so die Regierung, zumal für Virenattacken
und andere Computerangriffe keine Meldepflicht bestehe.
Zudem könnten Daten mittels weit verbreiteter "Tools"
ohne größeren Aufwand ausgespäht werden, wenn
nicht angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen würden.
So sei vor allem die Wirtschaft gefordert, sichere Systeme, Produkte
und Komponenten zur technischen Prävention zu entwickeln
und anzubieten. So genannte CERTs (Computer Image Response Teams)
unterstützten bei Sicherheitsvorfällen oder leisteten
Schwachstellen-Analysen.
Darüber hinaus sei eine Task Force "Sicheres Internet"
gebildet worden, um Art und Umfang von Bedrohungen festzustellen
und Schäden für die Informationsgesellschaft zu verringern.
International bestehe auch im Bereich des materiellen Strafrechts
punktueller Ergänzungsbedarf, erklärt die Regierung.
Strafrechtlich besonders zu prüfen sei dabei die Fassung
des unerlaubten Zutritts zu Computersystemen (Hacking), das Ausspähen
von Daten und das unbefugte Erfassen und Aufzeichnen von Datenübertragungen.
Ein weiterer möglicher Straftatbestand könne auch das
Inverkehrbringen von Vorrichtungen oder Programmen sein, die
bestimmte Computerdelikte ermöglichen, so die Regierung.
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