Mittelstandsportal - Internet

Ähnlich erfolgreich sei die Aufklärung bei "Software- piraterie im Privatbereich" mit Werten zwischen 87,4 und 99,3 Prozent oder bei der Aufklärung "gewerbsmäßiger Softwarepiraterie" mit Werten von 92,1 bis 99,2 Prozent. Eine weiterführende Schadensstatistik leiste die PKS nicht, so die Regierung, zumal für Virenattacken und andere Computerangriffe keine Meldepflicht bestehe.
Zudem könnten Daten mittels weit verbreiteter "Tools" ohne größeren Aufwand ausgespäht werden, wenn nicht angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen würden.
So sei vor allem die Wirtschaft gefordert, sichere Systeme, Produkte und Komponenten zur technischen Prävention zu entwickeln und anzubieten. So genannte CERTs (Computer Image Response Teams) unterstützten bei Sicherheitsvorfällen oder leisteten Schwachstellen-Analysen.
Darüber hinaus sei eine Task Force "Sicheres Internet" gebildet worden, um Art und Umfang von Bedrohungen festzustellen und Schäden für die Informationsgesellschaft zu verringern. International bestehe auch im Bereich des materiellen Strafrechts punktueller Ergänzungsbedarf, erklärt die Regierung.
Strafrechtlich besonders zu prüfen sei dabei die Fassung des unerlaubten Zutritts zu Computersystemen (Hacking), das Ausspähen von Daten und das unbefugte Erfassen und Aufzeichnen von Datenübertragungen. Ein weiterer möglicher Straftatbestand könne auch das Inverkehrbringen von Vorrichtungen oder Programmen sein, die bestimmte Computerdelikte ermöglichen, so die Regierung.

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