Mittelstandsportal - Internet

Verantwortlicher Redakteur haftet persönlich

Wer als verantwortlicher Redakteur im Impressum einer Publikation, Web-Site oder einzelner Bereiche bzw. Pages ausgewiesen ist haftet persönlich für den Inhalt. Ansprüche können deshalb gegen ihn selbst geltend gemacht werden; auch die Zwangsvollstreckung kann gegen ihn persönlich durchgeführt werden. Er kann sich auch nicht mit dem Argument, er habe die konkrete Seite weder eingerichtet noch aktualisiert, dieser Haftung entziehen.
Im Fall, der dem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 22 W 58/98) zugrunde lag, war auf Richtigstellung nicht nur gegen das Medium sondern auch gegen den
verantwortlichen Redakteur auf Veröffentlichung einer Richtigstellung geklagt worden. Das Gericht verfügte diese. Allerdings wurde die Richtigstellung dann nicht ins Internet gestellt und somit auch nicht verbreitet.
Als Folge daraus wurde gegen den verantwortlichen Redakteur vom Gericht ein so genanntes Zwangsgeld verhängt. Das Argument des Redakteurs, er sei tatsächlich gar nicht für die entsprechende Seite verantwortlich und er habe deshalb auch nicht die Macht, diese Richtigstellung zu verbreiten, wurde vom Gericht nicht akzeptiert. Da durch das Impressum gegenüber Dritten eine solche Haftung ausdrücklich übernommen wurde, könnten alle Ansprüche auch gegen den verantwortlichen Redakteur erfolgreich geltend gemacht werden.
Nehmen Sie also die Nennung im Impressum nicht auf die leichte Schulter und gerichtliche Anordnungen ernst.